Familienleben

Elterngeld beantragen: So sicherst du dir 2026 jeden Euro

Fristen, Unterlagen, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: So stellst du deinen Elterngeldantrag 2026 richtig und verschenkst kein Geld.

Elterngeld beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Elterngeld beantragen gehört zu den ersten Behördengängen nach der Geburt, und er lohnt sich: Das Elterngeld ersetzt einen großen Teil deines wegfallenden Einkommens, solange du dich um dein Baby kümmerst. Damit kein Geld verloren geht, brauchst du einen Plan, die richtigen Unterlagen und ein Gefühl für die Fristen.

Dieser Leitfaden zeigt dir den aktuellen Stand im Herbst 2026: welche Varianten es gibt, wie viel Geld du erwarten kannst, wie du die Monate klug zwischen euch aufteilst und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.

Was ist Elterngeld und wer hat Anspruch?

Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung des Bundes für Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und dafür ganz oder teilweise auf Erwerbsarbeit verzichten. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Anspruch hast du, wenn du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst, es selbst betreust und erziehst, deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und höchstens 32 Wochenstunden arbeitest. Auch Selbstständige, Studierende, Beamtinnen und Beamte sowie Eltern ohne vorheriges Einkommen können Elterngeld beantragen. Wer vor der Geburt nichts verdient hat, erhält den Mindestbetrag.

Die Einkommensgrenze 2026

Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Sie gilt für Paare gemeinsam ebenso wie für Alleinerziehende. Maßgeblich ist das Jahr vor der Geburt, den Wert findest du im Steuerbescheid.

Sonderfälle: Alleinerziehende, Selbstständige und Frühchen

Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Basiselterngeld allein nutzen, wenn ihnen das Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht und der andere Elternteil nicht mit im Haushalt lebt. Selbstständige sollten Elterngeld beantragen, sobald der letzte Steuerbescheid vorliegt, oder ihren Gewinn vorläufig nachweisen. Die Elterngeldstelle zahlt dann zunächst vorläufig und rechnet später endgültig ab.

Kommt dein Kind deutlich zu früh zur Welt, verlängert sich der Bezug: Bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin gibt es je nach Frühgeburtlichkeit bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld.

Elterngeld beantragen: Die drei Varianten im Überblick

Bevor du Elterngeld beantragen kannst, musst du entscheiden, welche Variante in welchem Lebensmonat passt. Das Gesetz kennt drei Bausteine, die du kombinieren darfst. Gezählt wird übrigens nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten deines Kindes.

VarianteHöheDauerFür wen geeignet
Basiselterngeld65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, 300 bis 1.800 Euro12 Monate, mit Partnermonaten 14Eltern, die eine Zeit lang ganz pausieren
ElterngeldPlushöchstens die Hälfte des Basiselterngeldesdoppelt so lang: aus 1 Basismonat werden 2 Plus-MonateEltern, die in Teilzeit arbeiten oder länger strecken wollen
Partnerschaftsbonuszusätzliche ElterngeldPlus-Monate2 bis 4 Monate pro ElternteilPaare, die parallel 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld steht euch gemeinsam für zwölf Monate zu. Zwei weitere Partnermonate kommen hinzu, wenn beide Elternteile Elterngeld nutzen und bei mindestens einem das Einkommen wegfällt oder sinkt. Jeder Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beziehen.

Basiselterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat deines Kindes. Danach kannst du nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus erhalten, und zwar ohne Lücke ab dem 15. Lebensmonat.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn du früh wieder in Teilzeit einsteigst. Der Betrag ist zwar höchstens halb so hoch, du erhältst ihn dafür doppelt so lange. Verdienst du in Teilzeit dazu, fällt der Abzug deutlich geringer aus als beim Basiselterngeld, sodass dein Budget oft insgesamt größer wird.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Job und Familie teilen. Arbeitet ihr beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, bekommt jeder von euch zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Alleinerziehende können den Bonus ebenfalls nutzen, wenn sie im selben Stundenkorridor arbeiten.

Wie viel Elterngeld bekommst du?

Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum. Bei Angestellten sind das die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Selbstständigen in der Regel das letzte abgeschlossene Steuerjahr. Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen.

  • Ersatzrate: 67 Prozent bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 Euro, darüber sinkt sie schrittweise auf 65 Prozent.
  • Geringverdienende: Unter 1.000 Euro Netto steigt die Rate auf bis zu 100 Prozent.
  • Mindest- und Höchstbetrag: 300 bis 1.800 Euro Basiselterngeld, beim ElterngeldPlus 150 bis 900 Euro.
  • Geschwisterbonus: 10 Prozent Aufschlag, mindestens 75 Euro, wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben.
  • Mehrlingszuschlag: 300 Euro pro Monat für jedes weitere Mehrlingskind.

Eine erste Orientierung gibt dir der offizielle Elterngeldrechner im Familienportal des Bundes. Rechne dort mehrere Modelle durch, bevor du dich festlegst. Das Ergebnis ist unverbindlich, verbindlich entscheidet erst die Elterngeldstelle.

Unterlagen und Taschenrechner auf dem Tisch, um Elterngeld beantragen und berechnen zu können
Vorher rechnen lohnt sich: Mit dem Elterngeldrechner vergleichst du verschiedene Modelle. Foto: Kelly Sikkema / Unsplash

Mutterschaftsgeld wird angerechnet

Erhältst du nach der Geburt Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss, wird beides voll auf das Elterngeld angerechnet. Die ersten acht Wochen nach der Geburt zählen deshalb automatisch als Basiselterngeld-Monate der Mutter. Was dir im Mutterschutz mit seinen Fristen und Leistungen zusteht, solltest du daher früh mit der Planung verbinden.

Fristen: Wann solltest du Elterngeld beantragen?

Elterngeld beantragen kannst du erst nach der Geburt, denn die Geburtsurkunde gehört zu den Pflichtunterlagen. Planen darfst du aber schon in der Schwangerschaft. Wichtig ist die Rückwirkung: Die Elterngeldstelle zahlt höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht.

Wer sich zu viel Zeit lässt, verschenkt also bares Geld. Als Faustregel gilt: Spätestens im dritten Lebensmonat sollte der Antrag bei der Behörde liegen. Viele Familien reichen ihn schon in den ersten Wochen ein, sobald die Geburtsurkunde da ist.

Elternzeit ist ein eigener Antrag

Verwechsle Elterngeld nicht mit Elternzeit. Elternzeit meldest du bei deinem Arbeitgeber an, und zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn sie in den ersten drei Lebensjahren liegt. Das Elterngeld beantragen musst du dagegen bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes oder deiner Kommune.

Elterngeld beantragen in 7 Schritten

Mit einer klaren Reihenfolge behältst du den Überblick. So gehst du vor:

  1. Modell planen: Legt fest, wer wann welche Variante bezieht und wie viele Stunden jeder arbeitet.
  2. Elternzeit anmelden: Informiere rechtzeitig deinen Arbeitgeber, damit Elternzeit und Elterngeld zusammenpassen.
  3. Zuständige Stelle finden: Die Elterngeldstelle richtet sich nach deinem Wohnort.
  4. Geburtsurkunde besorgen: Das Standesamt stellt eine Bescheinigung für Elterngeldzwecke aus.
  5. Unterlagen sammeln: Einkommensnachweise, Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss.
  6. Antrag ausfüllen und unterschreiben: Online oder auf Papier, bei Paaren mit beiden Unterschriften.
  7. Bescheid prüfen: Kontrolliere Betrag und Bezugsmonate und lege bei Fehlern innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Geburtsurkunde des Kindes (Ausfertigung für Elterngeld)
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel, Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt
  • Bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid oder eine Gewinnermittlung
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss
  • Bei Teilzeit während des Bezugs eine Bestätigung der vereinbarten Wochenstunden
Paar mit Baby auf dem Sofa plant gemeinsam, wann es Elterngeld beantragen will
Gemeinsam planen: Wer nimmt wann welche Monate? Foto: Surface / Unsplash

Elterngeld online beantragen: So funktioniert der Digitalantrag

Elterngeld online beantragen ist inzwischen in allen Bundesländern möglich, allerdings über unterschiedliche Wege. Das frühere Portal ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an und verweist auf das Antragsportal mein-elterngeldantrag.de. Für den Start brauchst du dort ein BundID-Konto.

Ob du Nachweise direkt hochladen kannst oder per Post nachreichen musst, hängt von deiner Elterngeldstelle ab. Die Übersicht im Familienportal zum Elterngeld verlinkt die Wege für jedes Bundesland. Unterschreiben musst du den Antrag in jedem Fall, bei Paaren unterschreiben beide.

Tipps gegen typische Fehler

  • Gib die Bezugsmonate nach Lebensmonaten an, nicht nach Kalendermonaten.
  • Plane parallele Basismonate sparsam: Seit Geburten ab April 2024 dürft ihr höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.
  • Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.
  • Melde Änderungen, etwa eine neue Teilzeitvereinbarung, sofort der Elterngeldstelle.

Gemeinsam planen: Wie ihr die Monate aufteilt

Wenn ihr als Paar Elterngeld beantragen wollt, lohnt sich ein ehrliches Gespräch über Wünsche, Karriere und Betreuung. Wer übernimmt welche Monate, und wie fühlt sich das für beide an? Hilfreiche Impulse für solche Gespräche findest du in unserem Beitrag über die Partnerschaft nach der Geburt.

Ein beliebtes Modell: Die Mutter nimmt die ersten Monate Basiselterngeld, danach übernimmt der Partner einige Monate. Anschließend arbeiten beide in Teilzeit und nutzen ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. So verlängert ihr den Bezug und teilt die Verantwortung fair.

Denk dabei auch an die Zeit danach. Wie der Wiedereinstieg nach der Elternzeit gelingt, hängt stark davon ab, wann ihr wieder arbeiten wollt und ob ein Kita-Platz bereitsteht.

Vater hält sein Neugeborenes im Arm: Partnermonate gibt es, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen
Partnermonate verschaffen beiden Eltern Zeit mit dem Baby. Foto: Olivia Anne Snyder / Unsplash

Steuern, Krankenversicherung und Nebenjob

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, und du musst für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Lege deshalb einen kleinen Puffer für eine mögliche Nachzahlung zurück.

Während des Bezugs bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel beitragsfrei versichert, solange du kein weiteres Einkommen hast. Arbeitest du in Teilzeit, darfst du bis zu 32 Wochenstunden tätig sein. Das Einkommen wird angerechnet, deshalb ist ElterngeldPlus hier meist die bessere Wahl.

Geplante Reform: Was sich ändern könnte

Das Bundesfamilienministerium hat im Sommer 2026 Eckpunkte für eine Reform vorgelegt, die nach dem Entwurf für Geburten ab November 2027 greifen soll. Diskutiert werden unter anderem weniger Basismonate sowie höhere Mindest- und Höchstbeträge. Beschlossen ist bislang nichts, für alle Kinder, die jetzt geboren werden, gilt das aktuelle Recht.

Elterngeld beantragen: Deine Checkliste zum Schluss

Wer gut vorbereitet Elterngeld beantragen will, sollte die Planung schon in der Schwangerschaft beginnen. Notiere dir die wichtigsten Termine, kläre die Elternzeit mit dem Arbeitgeber und lege einen Ordner für alle Nachweise an. Rechtsgrundlage für alle Details ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

  • Elterngeldrechner nutzen und mindestens zwei Modelle vergleichen
  • Geburtsurkunde für Elterngeldzwecke direkt beim Standesamt mitbestellen
  • Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate einreichen
  • Bescheid prüfen und Änderungen sofort melden
  • Rücklage für den Progressionsvorbehalt einplanen

Neben dem Elterngeld kommen mit dem Baby weitere Ausgaben auf euch zu. Einen realistischen Überblick über Kosten und Anschaffungen gibt dir unsere Checkliste zur Erstausstattung fürs Baby.

Häufige Fragen: Elterngeld beantragen

Wann sollte ich Elterngeld beantragen?

Am besten in den ersten Wochen nach der Geburt, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Die Elterngeldstelle zahlt rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat. Wer später einreicht, verliert Geld.

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Das Basiselterngeld beträgt meist 65 bis 67 Prozent deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt. Es liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen gegebenenfalls hinzu.

Wo kann ich Elterngeld beantragen?

Zuständig ist die Elterngeldstelle deines Wohnorts, die je nach Bundesland bei Kommune, Landesamt oder Landesbank angesiedelt ist. Du kannst Elterngeld beantragen per Papierformular oder online, in vielen Ländern über ein BundID-Konto. Das Familienportal des Bundes nennt die zuständige Stelle.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld gibt es für zusammen bis zu 14 Monate, wenn beide Elternteile es nutzen, ein Elternteil allein kann höchstens zwölf Monate beziehen. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Dauer bei halbem Betrag. Der Partnerschaftsbonus bringt bis zu vier weitere Monate pro Elternteil.

Was passiert, wenn wir mehr als 175.000 Euro verdienen?

Liegt euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Die Grenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025 und auch für Alleinerziehende. Elternzeit könnt ihr trotzdem nehmen.

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