Familienleben

Elternzeit wann beantragen? Alle Fristen nach BEEG erklärt

Sieben oder 13 Wochen vorher, per E-Mail an den Arbeitgeber: So meldest du deine Elternzeit fristgerecht an und vermeidest typische Fehler.

Elternzeit wann beantragen: Vater hält sein Baby im Arm

Elternzeit wann beantragen? Die Antwort steht im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn musst du die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber anmelden, wenn sie vor dem dritten Geburtstag deines Kindes liegt. Für Zeiten zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Seit Mai 2025 reicht dafür die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail.

Klingt einfach, doch im Detail lauern Stolperfallen: Was gilt für Mütter direkt nach dem Mutterschutz, was für Väter ab der Geburt? Wie verbindlich ist die Planung, und ab wann greift der Kündigungsschutz? In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, worauf du achten musst, damit deine Elternzeit reibungslos startet.

Elternzeit wann beantragen: Die gesetzlichen Fristen

Die Fristen regelt Paragraf 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, kurz BEEG. Wer sich fragt „Elternzeit wann beantragen?“, sollte zuerst klären, in welchem Lebensabschnitt des Kindes die Auszeit liegt. Davon hängt die Frist ab.

Zeitraum der ElternzeitAnmeldefrist beim Arbeitgeber
Bis zum dritten Geburtstagspätestens 7 Wochen vor Beginn
Zwischen drittem und achtem Geburtstagspätestens 13 Wochen vor Beginn
Bei dringenden Gründenausnahmsweise kürzere, angemessene Frist

Die Frist ist eine Mindestfrist. Du kannst deine Elternzeit also auch deutlich früher anmelden, und das ist oft sinnvoll. Je eher dein Arbeitgeber Bescheid weiß, desto entspannter lässt sich deine Vertretung organisieren. Den Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de.

Textform statt Unterschrift

Früher musstest du die Elternzeit schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift beantragen. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz genügt seit Mai 2025 die Textform. Eine E-Mail an die Personalabteilung reicht also aus, solange klar erkennbar ist, wer die Elternzeit für welchen Zeitraum verlangt.

Bewahre trotzdem einen Nachweis auf, wann deine Anmeldung beim Arbeitgeber eingegangen ist. Eine kurze Eingangsbestätigung per Mail schafft Klarheit, falls es später Fragen zur Frist gibt. Dein Arbeitgeber muss dir die Elternzeit außerdem bescheinigen.

Elternzeit wann beantragen als Mutter?

Für Mütter gilt eine Besonderheit: Nach der Geburt beginnt zunächst die Mutterschutzfrist. Sie dauert in der Regel acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei einer Behinderung des Kindes zwölf Wochen. Die Elternzeit schließt sich meist direkt an.

Rechnest du rückwärts, ergibt sich ein enges Zeitfenster. Wenn die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll, musst du sie spätestens sieben Wochen vorher anmelden. Bei acht Wochen Mutterschutz bleibt dir nach der Geburt also nur etwa eine Woche. Viele Frauen melden ihre Elternzeit deshalb schon in der Schwangerschaft an.

Wichtig: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die Elternzeit angerechnet. Sie zählt zu den drei Jahren, die dir zustehen. Alles zu Fristen und Mutterschaftsgeld liest du in unserem Ratgeber zum Mutterschutz.

Praxis-Tipp für Mütter

Die Frage „Elternzeit wann beantragen?“ beantworten Personalabteilungen oft mit einer klaren Empfehlung: noch vor dem Mutterschutz. Dann hast du den Kopf nach der Geburt frei und musst im Wochenbett keine Formalitäten erledigen. Als Startdatum gibst du den Tag nach dem voraussichtlichen Ende der Mutterschutzfrist an.

Elternzeit wann beantragen als Vater oder Partner?

Väter und Partnerinnen können ihre Elternzeit schon ab dem Tag der Geburt nehmen. Auch hier stellt sich die Frage „Elternzeit wann beantragen?“ früher, als viele denken. Dafür musst du sie spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden. Kommt das Baby früher oder später, verschiebt sich der Beginn entsprechend.

Viele Väter entscheiden sich für zwei Monate rund um die Geburt oder für einen späteren Zeitraum, etwa wenn die Mutter in den Job zurückkehrt. Auch eine Kombination ist möglich. Den voraussichtlichen Termin kannst du übrigens mit unserem Ratgeber Geburtstermin berechnen abschätzen.

Elternzeit wann beantragen: Fristen im Kalender planen
Fristen rechtzeitig in den Kalender eintragen. Foto: Estée Janssens / Unsplash

Die Zwei-Jahres-Festlegung verstehen

Bei „Elternzeit wann beantragen?“ geht es nicht nur um das Datum. Mit der ersten Anmeldung musst du verbindlich erklären, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre du Elternzeit nehmen willst. Diese Festlegung gilt für die Anmeldung mit Sieben-Wochen-Frist. Danach kannst du nur noch mit Zustimmung deines Arbeitgebers etwas ändern.

Elternzeit wann beantragen für spätere Jahre? Die restliche Elternzeit, also das dritte Jahr oder Anteile, die du zwischen dem dritten und achten Geburtstag nehmen möchtest, musst du jetzt noch nicht festlegen. Plane trotzdem vorausschauend, denn auch für diese späteren Zeiträume gelten eigene Fristen.

Bis zu drei Zeitabschnitte

Jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Weitere Abschnitte sind nur mit seinem Einverständnis möglich. Liegt der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag, kann der Arbeitgeber ihn aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen ablehnen.

Wie lange darfst du Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate davon kannst du auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen. Mutter und Vater können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen.

  • Anspruch: bis zu 36 Monate je Elternteil und Kind
  • Übertragung: bis zu 24 Monate in den Zeitraum bis zum achten Geburtstag
  • Gleichzeitig: Beide Eltern können zur selben Zeit in Elternzeit sein
  • Anrechnung: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt zählt zur Elternzeit der Mutter

Einen guten Überblick über alle Regeln bietet das Familienportal des Bundes. Ergänzende Informationen findest du beim Bundesfamilienministerium.

Kündigungsschutz: Ab wann bist du geschützt?

Während der Elternzeit darf dir dein Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung, allerdings frühestens acht Wochen vor dem Start einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag. Für spätere Zeiträume beginnt er frühestens 14 Wochen vorher.

Das hat praktische Folgen: Meldest du deine Elternzeit sehr früh an, etwa ein halbes Jahr vorher, bist du nicht automatisch ab diesem Tag geschützt. Für werdende Mütter gilt ohnehin der besondere Kündigungsschutz aus dem Mutterschutzgesetz, der bereits in der Schwangerschaft greift. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung für zulässig erklären.

Teilzeit während der Elternzeit

Elternzeit heißt nicht zwingend, ganz aus dem Job auszusteigen. Du darfst während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten. Das ist besonders interessant, wenn du Elterngeld Plus beziehst oder den Kontakt zum Team halten willst.

Einen Rechtsanspruch auf Teilzeit hast du unter bestimmten Bedingungen: Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Personen, du bist dort seit mehr als sechs Monaten angestellt, und die Teilzeit soll mindestens zwei Monate dauern und zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegen. Den Antrag stellst du ebenfalls sieben beziehungsweise 13 Wochen vorher. Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das fristgerecht und begründet tun.

Mutter arbeitet in Teilzeit am Laptop mit Baby auf dem Schoß
Bis zu 32 Wochenstunden sind in der Elternzeit erlaubt. Foto: Helena Lopes / Unsplash

Elternzeit und Elterngeld: Zwei verschiedene Anträge

Elternzeit und Elterngeld werden oft verwechselt. Die Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit, die du bei deinem Arbeitgeber anmeldest. Das Elterngeld ist die finanzielle Leistung, die du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragst.

Beim Elterngeld gilt eine andere Frist: Es wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Stelle den Antrag deshalb zeitnah nach der Geburt. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Ratgeber Elterngeld beantragen.

Planung im Paar abstimmen

Stimmt eure Elternzeit und euren Elterngeldbezug gut aufeinander ab. Gleichzeitiges Basiselterngeld ist für Kinder, die seit April 2024 geboren wurden, nur noch für höchstens einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich, mit Ausnahmen etwa bei Mehrlingen oder Frühchen. Die Elternzeit selbst könnt ihr dagegen weiterhin gleichzeitig nehmen.

Checkliste: Elternzeit Schritt für Schritt anmelden

  1. Zeitraum planen: Klärt, wer wann zu Hause bleibt und wie ihr Elterngeld und Elternzeit kombiniert.
  2. Fristen berechnen: Zählt vom gewünschten Beginn sieben oder 13 Wochen zurück und tragt das Datum in den Kalender ein.
  3. Anmeldung formulieren: Nenne Name, Beginn, Ende und die Zeiträume für die ersten zwei Jahre. Gib an, ob du Teilzeit arbeiten möchtest.
  4. In Textform senden: Per E-Mail oder Brief an die Personalabteilung, mit Bitte um Eingangsbestätigung.
  5. Bescheinigung anfordern: Dein Arbeitgeber muss dir die Elternzeit bestätigen.
  6. Elterngeld beantragen: Nach der Geburt den Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.

Denke auch an die Zeit danach. Wie du die Rückkehr in den Job gut vorbereitest, liest du in unserem Beitrag zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Und wenn dein Kind in die Krippe wechselt, hilft dir unser Ratgeber zur Kita-Eingewöhnung.

Sonderfälle: Elternzeit wann beantragen bei Jobwechsel, Adoption und Pflegekind?

Nicht jede Familiensituation passt ins Standardschema. Bei Adoptiv- und Pflegekindern beginnt der Anspruch mit der Aufnahme des Kindes in deinen Haushalt. Die Elternzeit kann dann bis zum achten Geburtstag genommen werden, längstens drei Jahre ab Aufnahme. Die Anmeldefristen von sieben und 13 Wochen gelten entsprechend.

Neuer Arbeitgeber während der Elternzeit

Wechselst du die Stelle, nimmst du deinen Restanspruch mit. Der neue Arbeitgeber darf eine Bescheinigung über bereits genommene Elternzeit verlangen. Bei der Frage „Elternzeit wann beantragen?“ zählen dann die Fristen gegenüber dem neuen Arbeitgeber.

Befristete Verträge

Elternzeit verlängert einen befristeten Arbeitsvertrag nicht automatisch. Endet die Befristung während der Elternzeit, endet in der Regel auch das Arbeitsverhältnis. Lass dich in diesem Fall frühzeitig beraten, etwa durch den Betriebsrat.

Geschwisterkind während der Elternzeit

Wirst du während der Elternzeit erneut schwanger, kannst du die laufende Elternzeit vorzeitig beenden, um die Mutterschutzfristen für das zweite Kind in Anspruch zu nehmen. Dein Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. Teile ihm das rechtzeitig mit und kläre, wie es danach weitergeht.

Häufige Fehler bei der Anmeldung

  • Frist verpasst: Dann verschiebt sich der Beginn der Elternzeit nach hinten.
  • Keine Zeiträume festgelegt: Die Erklärung für die ersten zwei Jahre fehlt oder ist unklar.
  • Elternzeit und Elterngeld verwechselt: Der Elterngeldantrag ersetzt nicht die Anmeldung beim Arbeitgeber.
  • Mutterschutz nicht berücksichtigt: Das Startdatum liegt mitten in der Schutzfrist.
  • Kein Nachweis: Ohne Eingangsbestätigung lässt sich der Zugang schwer belegen.

Bei arbeitsrechtlichen Unklarheiten, etwa zu Sonderfällen wie befristeten Verträgen oder einem Jobwechsel während der Elternzeit, lohnt sich eine Beratung. Anlaufstellen sind Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Fazit: Elternzeit wann beantragen? Lieber früh als knapp

Elternzeit wann beantragen, lässt sich klar beantworten: spätestens sieben Wochen vor Beginn für Zeiten bis zum dritten Geburtstag und 13 Wochen vorher für spätere Zeiträume. Mütter melden am besten schon vor dem Mutterschutz an, Väter spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Eine E-Mail genügt.

Plane die ersten zwei Jahre sorgfältig, denn diese Festlegung ist verbindlich. Behalte den Kündigungsschutz im Blick und vergiss den separaten Elterngeldantrag nicht. Mit einer guten Planung startest du entspannt in die gemeinsame Zeit mit deinem Kind.

Häufige Fragen: Elternzeit wann beantragen?

Elternzeit wann beantragen, wenn sie direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn. Bei acht Wochen Mutterschutz bleibt nach der Geburt nur etwa eine Woche, daher melden viele Mütter schon in der Schwangerschaft an.

Reicht eine E-Mail für die Anmeldung der Elternzeit?

Ja. Seit Mai 2025 genügt die Textform. Bitte um eine Eingangsbestätigung, damit du den Zugang belegen kannst.

Kann ich meine Elternzeit nachträglich ändern?

Die Festlegung für die ersten zwei Jahre ist verbindlich. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz in der Elternzeit?

Ab der Anmeldung, frühestens aber acht Wochen vor Beginn bei Elternzeit bis zum dritten Geburtstag und 14 Wochen vorher bei späteren Zeiträumen.

Muss ich Elternzeit und Elterngeld getrennt beantragen?

Ja. Die Elternzeit meldest du beim Arbeitgeber an, das Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle deines Bundeslandes.

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